INELCO Grinders A/S, im Folgenden „Verkäufer“, hat jederzeit das Recht zur Änderung der Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen Verkäufe in Bezug auf die zum Lieferzeitpunkt geltenden Preise.
Angebote vom Verkäufer gelten höchstens 60 Tage ab Versand des Angebots, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder aus dem Angebot hervorgeht.
Die Lieferung erfolgt ab Adresse des Verkäufers. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers. Falls der Verkäufer keine besonderen Anweisungen erhalten hat, ist der Verkäufer zur Wahl des Transportmittels und Transportwegs berechtigt.
Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzug oder Lieferhindernisse, die auf höhere Gewalt oder andere Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle sind, darunter Streiks und Ausfuhrverbote, ungeachtet dessen, ob diese Hindernisse beim Verkäufer, Lieferanten des Verkäufers oder Spediteuren auftreten.
Falls der Käufer offene Rechnungen beim Verkäufer hat, ist der Verkäufer dazu berechtigt, den Lieferzeitpunkt um einen Zeitraum zu verschieben, der dem betreffenden Zahlungsverzug entspricht.
Im Falle von Lieferverzug übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Zwangsgeld oder andere indirekte Verluste. Die Haftung ist darüber hinaus auf einen Betrag beschränkt, der dem Rechnungswert ohne MwSt. der vom Verzug betroffenen Waren entspricht.
Die normalen Zahlungsbedingungen des Verkäufers sind 30 Tag ab Rechnungsdatum netto, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen von 1,5 % pro angefangenen Monat zu erheben. Falls Waren, die laut Vereinbarung oder Vertrag zu einem festgelegten Zeitpunkt geliefert werden sollen, nicht rechtzeitig vom Käufer abgenommen werden, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Waren nach Benachrichtigung des Käufers auf Rechnung des Käufers verkaufen oder die Waren auf Rechnung des Käufers ins Lager nehmen, wobei der Käufer unter allen Umständen zur Zahlung des Betrags zum Fälligkeitsdatum verpflichtet ist. Eine entsprechende Lagerung erfolgt auf Risiko des Käufers.
Das Eigentumsrecht an den verkauften Waren verbleibt bis zur Zahlung der vollständigen Kaufsumme beim Verkäufer.
Alle Zeichnungen, Beschreibungen oder andere Unterlagen, die bei der Abgabe des Angebots oder der Lieferung übersandt werden, sind Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers vervielfältigt, anderen Firmen vorgelegt oder zur Ausführung von Arbeiten verwendet werden. Zeichnungen, die der Verkäufer zur Verwendung bei Angeboten ausgeführt hat, sind auf Verlangen zurückzusenden.
Der Verkäufer strebt jederzeit an, dass die gelieferten Waren in Übereinstimmung mit den Standards oder Spezifikationen des Verkäufers und im Rahmen der üblichen Genauigkeit sind und die übliche gute Qualität haben.
Falls Mängel an den gelieferten Waren nachgewiesen werden können, verpflichtet sich der Verkäufer dazu, nach eigenem Ermessen die Ware bei Lieferung durch eine neue, entsprechende Ware umzutauschen, die Ware zu reparieren, dem Käufer eine Gutschrift für die mangelhafte Ware gegen die Rücksendung dieser auf Rechnung des Käufers auszustellen oder dem Käufer einen Preisnachlass für die Ware nach näherer, vorheriger Vereinbarung zu gewähren.
Bedingung für die erwähnten Pflichten des Verkäufers ist, dass der betreffenden Mangel spätestens 3 Tage, nachdem der betreffende Mangel beim Käufer festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden können, gegenüber dem Verkäufer reklamiert wird.
Diese Haftung erlischt 1 Jahr nach der Übergabe der Ware an den Kunden.
Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn, Zwangsgeld oder andere indirekte Verluste. Die Haftung des Verkäufers ist auf einen Betrag beschränkt, die dem bezahlten Preis des Käufers für die bemängelte Ware entspricht.
Der Verkäufer haftet nicht für Fehler oder Mängel, die auf fehlerhafte Behandlung, Beförderung, Lagerung, Montage, Anschlüsse, Bedienung oder im Übrigen auf Fehler zurückzuführen sind, die dadurch bedingt wurden, dass der Käufer das Produkt zu anderen Zwecken als den in den Spezifikationen des Verkäufers angegebenen verwendet hat.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen, die über die gesetzlichen Bestimmungen, denen der Verkäufer unterliegt, hinausgeht, und dies nur in dem Umfang, der aus diesen gesetzlichen Bestimmungen hervorgeht.
Der Verkäufer haftet nur für Personenschäden, falls nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch Fehler oder Versäumnisse verursacht wurde, die vom Verkäufer oder anderen, für die er verantwortlich ist, begangen wurden.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Immobilien oder beweglichem Gut, die eintreten, während die Waren in Besitz des Käufers sind. Der Verkäufer haftet ebenso wenig für Schäden an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, in die diese integriert wurden. Die Haftung des Verkäufers ist darüber hinaus auf einen Betrag von DKK 1.000.000,00 beschränkt. Im Übrigen haftet der Verkäufer für Schäden an Immobilien oder beweglichem Gut zu denselben Bedingungen wie bei Personenschäden.
Falls der Verkäufer eine Produkthaftung gegenüber Dritten übernehmen muss, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer im selben Umfang schadlos zu halten, in dem die Haftung des Verkäufers gemäß diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen beschränkt ist.
Falls Dritte Forderungen wegen Schadenersatz gegen eine der Parteien in Folge der Produkthaftung erheben, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Verkäufer und Käufer sind gegenseitig dazu verpflichtet, sich vor dem Gericht, das die Schadenersatzforderung in Bezug auf die Produkthaftung behandelt, verklagen zu lassen, unter der Bedingung, dass das betreffende Gericht dänisches Recht anwendet, vgl. den Punkt „Streitigkeiten und Gerichtsstand“.
Generell haftet der Verkäufer nicht für Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn oder ähnliche indirekte Verluste.
Alle Streitigkeit und Auseinandersetzungen, die aus der Auslegung dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen entstehen, sind nach dänischem Recht (wobei keine rechtlichen Bestimmungen Berücksichtigung finden, die die Anwendung eines anderen als dänischem Recht verlangen) vor dem Schiedsgericht des Verkäufers in Dänemark zu beheben, falls nichts anderes ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien keine Anwendung.
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